Bürgerbegehren der Bürgerinitiative
"Fellbach ist nicht Manhattan"

Ergebnis der Verhandlung

Die Klage auf Zulassung des Bürgerentscheids unserer Initiative wurde bei der Verhandlung am 31.03.2010 abgewiesen. Im Vordergrund standen hier die einzuhaltenden Fristen.

Auf die Rechtmäßigkeit über das angestrebte Bürgerbegehren ist das Gericht nicht eingegangen.

Von einem "rechtswidrigen" Bürgerbegehren kann also keine Rede sein.

Wann erfolgt die Verhandlung ?

Nach sorgfältiger Prüfung haben wir die Klage nicht zurückgezogen.

Die Verhandlung findet am 31.03.2010 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart statt.

An dieser Stelle viel Erfolg bei der Verhandlung !

Das war der Stand unserer Klage beim Verwaltungsgericht !

Da das Verwaltungsgericht Zweifel an der Beteiligtenfähigkeit der Bürgerinitiative hatte, wurde die Klage auf eigenen Namen eingereicht. Wie bekannt, hatte der Gemeinderat die Einleitung eines Bürgerentscheids abgelehnt. Dadurch blieb nur der Weg zum Verwaltungsgericht.

Auf Nachfrage teilt uns das Gericht mit, dass im Oktober 2009 in dieser Sache eine Entscheidung fallen soll. Ob es dabei zu einer Verhandlung kommt ist nicht abzusehen.

Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, werden wir unsere Möglichkeiten nochmals mit unserem  Rechtsbeistand besprechen.

Was bisher geschah:
 
Mit überwältigender Mehrheit hat die Vollversammlung der Bürgerinitiative “Fellbach ist nicht Manhattan“ am 4.4.2008 beschlossen, den Klageweg zu bestreiten.

Für diese Aufgabe benötigen wir noch Spenden in jeglicher Höhe.

Bereits jetzt sagen wir  “herzlichen Dank“.

Die Unterschriftenaktion für das Bürgerbegehren gegen den 107-Meter-Turm auf dem Fromm-Areal ist abgeschlossen.

Ziel war es bis Ende Oktober die notwendigen 2.500 Unterschriften oder mehr zusammenzubekommen. Dieses Ziel haben wir weit überschritten.

An dieser Stelle vielen Dank allen, die für das Bürgerbegehren unterschrieben haben und vor allem auch all denen, die fleißig Unterschriften gesammelt haben. Ohne diese Unterstützung wäre ein so hervorragendes Ergebnis, welches Mut zu mehr macht, nicht möglich gewesen.

Wie in unserem Schreiben der Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“ bereits dargestellt, ist die rechtliche Frage tatsächlich nicht ganz klar, was auch an bisher fehlenden Vergleichsurteilen zu der erst kurz zurückliegenden Gesetzesänderung liegt. Wir haben uns deshalb ebenfalls rechtlich beraten lassen und vertreten im Gegensatz zur Stadtverwaltung nach wie vor die Meinung, dass die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegeben ist.

Zitate aus mehr Demokratie:

Die Arroganz besteht darin, dass man die Bürger erst gar nicht abstimmen lasst, weil man glaubt, schon im Voraus zu wissen, wie die Abstimmung ausgehen wird.

Es geht um den fehlenden Willen, dass die Entscheidungsträger ihre Macht nicht teilen wollen. Die Macht gibt ihnen das Fragwürdige Privileg, nicht lernen zu müssen.

Demokratie ist ein Menschenrecht kein Privileg.

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